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drogenopfer.deForenDrogen PolitikLegalisierung in Berlin!? Neuer Beitrag !
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 User  
 MIG
 admin

 07.12.03 - 17:07
Mir ist zu ohren gekommen das es ab nächstem Jahr in Berlin testweise legalisiert werden soll! Hat einer von euch genaure Information?



Und das mir alle die Finger heute Nacht über der Bettdecke lassen :)
 hanzDOOOM
 admin

 09.12.03 - 11:00
nö

!!!FUCK IT ALL !!!
 MIG
 admin

 09.12.03 - 19:38
das ja mal kacke würd mich mal interessieren!

Und das mir alle die Finger heute Nacht über der Bettdecke lassen :)
 TheBunman
 admin

 10.12.03 - 00:20
gugst du hier das alles was ich gefunden hab:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/296522.html

Es ist ein Sieg, den der Frührentner Michael G. gestern vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten errungen hat. Er darf in bestimmten Mengen Marihuana zu Heilzwecken in seiner Wohnung anbauen - so kann man das Urteil zusammenfassen. Dabei ist der Besitz von Cannabis generell strafbar und das auch als Heilmittel, obwohl Wissenschaftler und Mediziner eine Freigabe der Pflanze zu medizinischen Zwecken fordern.

Der 44-jährige Michael G. stand wegen Besitzes von Betäubungsmitteln "in nicht geringen Mengen" vor den Richtern. Die Polizei hatte in seiner Wohnung 59 Cannabispflanzen in Schalen und Kübeln gefunden. Sie enthielten laut Anklage 21,658 Gramm reines THC. Michael G. behandelte mit den Pflanzen seine Krankheit. Er griff immer dann zum Joint, wenn es ihm schlecht ging. Michael G. leidet seit mehr als 20 Jahren unter Morbus Crohn, einer chronisch entzündlichen Erkrankung des Verdauungstraktes. Die Krankheit tritt in Schüben auf, verbunden mit Krämpfen und blutigen Durchfällen.

Jahrelang wurde Michael G. mit dem künstlichen Hormon Cortison behandelt. Das habe nicht viel geholfen, sagte er. Dann versuchte er es mit einem Medikament, das den chemisch hergestellten Marihuana-Wirkstoff THC enthält. Aber es hätte ihn im Monat etwa 450 Euro gekostet, die Krankenkassen zahlen das Medikament nicht. 1997 griff Michael G. zum ersten Mal zum Joint. Mit Erfolg: Cannabis wirkte bei ihm krampflösend und entzündungshemmend. Die Schübe wurden seltener und weniger heftig.

Was für ihn Medizin ist, ist für die Justiz eine Straftat. In einem ersten Urteil wurde Michael G. wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Das Kammergericht hob das Urteil jedoch auf, weil nicht genügend geprüft wurde, ob G. seine Krankheit mit gleichwertigen Medikamenten ebenso erfolgreich behandeln konnte. Gebe es für ihn keine Alternative zu Cannabis, muss er freigesprochen werden. Die Juristen sprechen dann von einem "rechtfertigenden Notstand".

Dies sah das Gericht in weiten Teil so. Unbestritten wirke Cannabis muskelentspannend, krampfartige Bauchschmerzen würden gebessert, hatte der Gutachter erklärt. Er bezweifelte allerdings, ob sie tatsächlich Entzündungen im Darm lindere. Mit fundierten Erkenntnissen konnte der Pharmakologe das aber nicht belegen. Es gibt solche Studien über die therapeutische Wirkung von Cannabis nicht, obwohl Anträge auf solche Untersuchungen bei den Behörden gestellt wurden. Die Richter unterstellten daher, dass Michael G. keine gleichwertige Alternative zur Behandlung seiner Krankheit hatte und sprachen von einer "Notstandslage".

Dennoch wurde G. verurteilt: Zu einer Geldstrafe in Höhe von 4 050 Euro (90 Tagessätze zu je 45 Euro) auf Bewährung. Denn G. hat aus Sicht der Richter mit 59 Pflanzen mehr Cannabis angebaut, als er eigentlich zu Behandlung seiner Krankheit brauchte. Zahlen muss er aber nur dann, wenn er wieder zu viele Pflanzen züchtet.

 MIG
 admin

 10.12.03 - 07:13
Aslo ich hab da mal was gehört von wegen das es sogar bald da coffeshops geben soll zu test zwecken!


ommentar zum Berliner Modellversuch [04.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-04-be

Verschiedene Besucher unserer Website haben uns in den letzten Tagen um eine Stellungnahme zu einem möglichen Modellversuch in Berlin zur legalen Cannabisabgabe gebeten. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Was wird dabei herauskommen? Hiermit versuchen wir, auf diese Fragen Antworten zu geben.

Grüne und FDP haben zwei Vorschläge (siehe CLN#124 und CLN#127) eingebracht, die im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beraten werden. Dabei geht es zum einen um die Anhebung der "geringen Menge" (bis zu der Verfahren wegen unerlaubtem Cannabisbesitz eingestellt werden können) von derzeit 6g auf 15 bzw. 30g. Zum anderen geht es um eine lizenzierte Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften wie z.B. Apotheken, Hanfläden oder Coffeeshops.

Die Anhebung der geringen Menge ist relativ unkontrovers und durch politische Mehrheiten in Berlin machbar. Sie wird von allen Parteien ausser der CDU unterstützt. Die Frage ist dabei lediglich, ob sich die Grünen mit ihrer 30g-Forderung durchsetzen (d.h. einer Regelung wie im SPD-regierten Schleswig-Holstein) oder ob die Grenze bei 15g liegen wird. Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) schlug vor einem Jahr eine bundesweite Einigung auf 15g vor (siehe CLN#83). Auch die FDP favorisiert scheinbar diese Grenze.

Bedenken gibt es gegen eine 30g-Regelung wegen der Problematik des Schwarzmarktes und wegen der politischen Akzeptanz in anderen Bundesländern. Strassendealer könnten ihre Verkaufsportionen als Eigenbedarfsmengen ausgeben, so die Kritiker des Vorschlags der Grünen. Das stimmt zum einen nur bedingt, denn wenn Indizien für Handel vorliegen, ist ein Gerichtsverfahren auch bei geringen Mengen möglich. Zum anderen ist das Problem des Schwarzhandels durch eine Mengenregelung grundsätzlich nicht lösbar, sondern erst durch die Schaffung einer legalen Alternative zum Schwarzmarkt. Wer in staatlich kontrollierten Geschäften einkaufen kann, oder in der eigenen Wohnung anbauen darf, braucht keinen Dealer. Selbst die harte bayerische Linie, wo junge Menschen mitunter sogar für weniger als einem Gramm vor einem Richter stehen, kann den Schwarzhandel bekanntlich nicht wirksam unterbinden. Prohibition funktioniert nicht, das zeigten schon die Erfahrungen der USA in den 20er Jahren mit dem Experiment Alkoholprohibition.

Komplizierter als bei den geringen Mengen ist die Sachlage beim Modellversuch. Ein solcher wurde bereits in den 90er Jahren von der Landesregierung von Schleswig-Holstein vorgeschlagen und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Cannabis sollte damals in geringen Mengen (maximal 5 Gramm pro Transaktion) in Apotheken an Erwachsene verkauft werden. Der Preis sollte über dem Schwarzmarktpreis liegen, um den Weiterverkauf an Minderjährige oder in andere Bundesländer finanziell uninteressant zu machen. Der Besitz von Cannabis in Originalverpackung sollte in Schleswig-Holstein (im geographischen Bereich des Modellversuchs) straffrei sein.

Sondergenehmigungen zum Umgang mit Cannabis dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher wissenschaftlicher Zweck wäre die Erforschung der Frage, wie sich ein legaler Zugang zu Cannabis auf das Konsumverhalten auswirkt. Das BfArM verweigerte der Landesregierung von Schleswig-Holstein damals die nötige Zustimmung und für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gab es im Bundestag unter Helmut Kohl keine Mehrheit. Ausserdem war der Verband der Apotheker gegen eine Abgabe in Apotheken – vielleicht ein Grund, warum die FDP stattdessen Coffeeshops favorisiert.

Sollte sich der Berliner Gesundheitsausschuss für den Modellversuch aussprechen, dann muss eine Studie entworfen und dem BfArM zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Ablehnung ist dabei zunächst sehr wahrscheinlich. Das BfArM handhabt die Vergabe von Genehmigungen sehr restriktiv. Es hat sie sogar Patienten verweigert, nachdem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hatte, dass eine Lizenz zum medizinischen Gebrauch dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspricht.

Lehnt das BfArM den Modellversuch ab, bleibt als Alternative eine Initiative des Bundestags oder Bundesrats. Eine Gesetzesänderung könnte es ermöglichen, dass Modellversuche auch ohne Zustimmung des BfArM, auf Beschluß von Landesparlamenten durchgeführt würden können oder der Bundestag könnte direkt den Besitz geringer Mengen grundsätzlich von der Strafandrohung ausnehmen. Dazu muss aus der Berliner Diskussion eine bundesweite Diskussion über die künftige Politik zu Cannabis werden. Seit der Debatte um das Schleswig-Holsteiner Apothekenmodell von 1995-1997 hat sich in der öffentlichen Meinungsbildung einiges getan, nicht nur in Deutschland. Mit der erfolgten Entkriminalisierung in Belgien, der beschlossenen Umstufung in Grossbritannien und den Reformplänen der Schweizer Regierung ist das Cannabisverbot auch im europäischen Rahmen ins Wanken geraten.

Im kommenden Jahr wird das Max-Planck-Institut (MPI) Freiburg die Ergebnisse einer derzeit laufenden Studie für das Bundesministerium für Gesundheit vorlegen, die sich mit der unterschiedlichen Rechtspraxis in den Bundesländern befasst - einem seit der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 offen gebliebenen Kernpunkt. Das ist auch einer der Hauptangriffspunkte im Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau (siehe CLN#116). Ein erneutes Machtwort aus Karlsruhe ist gut möglich, wenn die Politik nicht reagiert. Dazu kommen die Finanznöte der öffentlichen Hand. Überall muss sich der Staat auf das Wesentliche konzentrieren. Wozu eine teure Cannabispolitik ohne vorzeigbare Erfolge, die die Bürger Milliarden kostet, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) errechnet hat? (siehe CLN#132)

Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Cannabis, das in Berliner Wohnungen, Parks und Kneipen konsumiert wird, schon in wenigen Monaten aus legalen Abgabestellen kommt. Doch wenn nächstes Jahr das MPI zu dem Schluss kommt, dass die aktuelle Rechtpraxis bei geringen Mengen ungleich ist, könnten die Dinge schnell in Bewegung geraten. Wenn sich dann das Bundesverfassungsgericht mit dem Bernauer Vorlagebeschluss befasst, könnten die Politiker unter akuten Zugzwang geraten. Die Debatte um den Modellversuch ist eine Möglichkeit, einen konkreten Alternativplan zur bestehenden Prohibition auszuarbeiten, ein politisches Bündnis von reforminteressierten Menschen aufzubauen und die öffentliche Debatte anzukurbeln. Nur wenn in den Medien darüber berichtet wird und mehr Menschen erkennen, dass es für eine andere Politik ja eigentlich ganz vernünftige Argumente gibt, kann es Fortschritte geben.

Dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe. Sie können selbst aktiv werden, durch Gespräche im Bekanntenkreis, durch Leserbriefe oder Veranstaltungen vor Ort. Sie können auch eine Organisation mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen, die sich für die Cannabisreform einsetzt. Vor der Sommerpause stellte der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) jedem Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und auch des Bundestages ein Exemplar seines Infohefts zu Cannabis zu. Wenige Wochen später kamen die Vorstöße der Grünen und der FDP.

Und das mir alle die Finger heute Nacht über der Bettdecke lassen :)
 MIG
 admin

 10.12.03 - 07:15
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-04-be

und hier noch der Link bzw zwei Links!


http://forum.kiffer.de/thread_23_1496_berlin.html

Und das mir alle die Finger heute Nacht über der Bettdecke lassen :)
 satan
 admin

 23.12.03 - 12:21
Es gibt doch noch Hoffnung für Deutschland ;)

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